Status
• Amtlicher Lageplan (1:200)
• Bei einem Ortstermin wird das Grundstück ausgemessen
• Auf Basis der Messungen wird der amtliche Lageplan für die Planung gezeichnet (1:200)
Status
• Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Bestandsgebäudes (1:100)
• Bei einem Ortstermin wird das Bestandsgebäude vermessen
• Auf Basis der Messungen werden die Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Bestandsgebäudes gezeichnet (1:100)
Status
• Berücksichtigung, ggf. Dokumentation, der Erkenntnisse
• Die Bedingungen des Grundstücks (bei Anbauten) und des Bestandsgebäudes, wie etwa ein Gefälle oder Einschätzungen zu tragenden Wänden, werden vor Ort besichtigt und für die weitere Planung dokumentiert.
Status
• Dieser Schritt wird üblicherweise schriftlich nur festgehalten, wenn keine Folgeplanung beauftragt ist
• Kostenpflichtig können erste Ansichten, Grundrisse und Schnitte angefertigt werden
• Architekt:in und Bauherren besprechen die Aufgabenstellung des Projekts
• Das Bauvorhaben wird mit gewünschter Bauqualität, dem Budget und dem Zeitplan beschrieben
• Der Leistungsbedarf und die Auswahl der zusätzlich benötigten Experten werden festgehalten
• Erste städtebauliche Vorgaben (z.B. Bebauungsplan) werden geprüft
Status
• Planungskonzept, das sämtliche städtebauliche, gestalterische, technische, wirtschaftliche und energetische Vorgaben berücksichtigt
• Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung, der amtliche Lageplan und das Aufmaß des Bestandsgebäudes werden als Rahmenbedingungen festgehalten und die Vorstellung der Bauherren abgeglichen
• Das Ziel des Projekts und mögliche Alternativen werden benannt und ein Revisionszyklus mit den Bauherren abgehalten. Zusätzliche Revisionszyklen können kostenpflichtig beauftragt werden
Status
• Ansichten, Grundrisse und Schnitte (1:100) sowie der Lageplan (inkl. Änderungen; 1:200)
• Das Planungskonzept aus der Vorplanung wird überarbeitet und entsprechend der Leistungen der anderen Fachplaner (z.B. Energieberater) angepasst
• Erneut findet ein Revisionszyklus mit den Bauherren statt. Weitere Revisionsschleifen, zusätzliche Zeichnungen oder eine 3D-Darstellung können kostenpflichtig beauftragt werden
• Mit den Behörden werden erste Rücksprachen zur Genehmigungsfähigkeit abgehalten
• Anschließend wird eine Objektbeschreibung angefertigt und der Gesamtentwurf zeichnerisch dargestellt
Status
• Anträge, Urkunden und Formulare
• Pläne (Ansichten, Grundrisse, Schnitt im Maßstab 1:100)
• Lageplan (mit Änderungen, 1:200)
• Die Entwurfsunterlagen werden vervollständigt sowie Beschreibungen und Berechnungen (z.B. Flächen) des Objekts angefertigt
• Dein:e Architekt:in prüft nun, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen und erarbeitet die entsprechenden Vorlagen und Anträge aus Ausnahmen oder Befreiungen
• Anschließend werden alle Unterlagen zum Bauantrag erstellt und an die Bauherren übergeben
Status
• Berücksichtigung, ggf. Dokumentation, der Erkenntnisse
• Die Bedingungen des Grundstücks (bei Anbauten) und des Bestandsgebäudes, wie etwa ein Gefälle oder Einschätzungen zu tragenden Wänden, werden vor Ort besichtigt und für die weitere Planung dokumentiert.
Status
• Standsicherheitsnachweis und Nachweis der Gebrauchstauglichkeit für Bauteile nach gültigen Vorgaben und Normen
• Mithilfe der Architekturpläne und statischen Berechnungen des Bestands sowie den genehmigten neuen Plänen wird ein Tragwerkskonzept für den neuen Zustand des Gebäudes erarbeitet und der rechnerische Nachweis der Standsicherheit erbracht
• Werden während der Berechnung noch Änderungswünsche vorgebracht, kann das zu Mehrkosten führen. Auch die statische Betrachtung der Bauzustände (also Momentaufnahmen über die Baumaßnahme hinweg) sowie ein konstruktiver Brandschutznachweis kann als kostenpflichtige Zusatzleistung beauftragt werden
Status
• Objektbeschreibung
• Bauphysikalischer Nachweis für Wärmeschutz nach Gebäude Energie Gesetz - GEG 2020
• Anhand der Planungsunterlagen aus der Entwurfsplanung werden die Heizlast, der Energiebedarf für Warmwasser unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger beschrieben und die Luftdichtheit des Gebäudes analysiert
• Die Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den Transmissionswärmeverlust (Ht) des Gebäudes werden miteinander abgeglichen
Status
• Zeichnungen der Detailplanung (1:50) und von Leitdetails (1:20)
• Auf Wunsch können sehr detaillierte Zeichnungen (< 1:20) designspezifischer Details kostenpflichtig beauftragt werden
• Unter Berücksichtigung der statischen Berechnungen sowie der Nachweise für Brand- und Wärmeschutz wird die genehmigte Planung zu einem hohen Detailgrad ausgearbeitet. Dabei werden auch die zu verwendenden Materialien festgelegt
• Die Detailplanung wird zeichnerisch dargestellt (1:50) und Hinweise zur Durchführung oder Vorgaben aus der Statik angefügt. Auch werden Zeichnungen von Leitdetails angefertigt (1:20)
Status
• Grundrisse und Schnitte des Gebäudes mit eingezeichneter Bewehrung (i.d.R. 1:50)
• Verlegungspläne
• Stahlbiegelisten mit Stahlmengenangaben
• Basierend auf den Plänen und statischen Berechnungen des Bestands sowie der Umbaumaßnahme und idealerweise der Ausführungsplanung werden Mengen und Position der nötigen Bewehrung bestimmt
Status
• Schriftlicher und zeichnerischer Nachweis über den Brandschutz entsprechend der gültigen Landesbauordnung
• Konstruktiver Bauteilnachweis tragender Bauteile
• Der genehmigte Planungsstand mit Bauteilübersicht bzw. idealerweise die Ausführungsplanung wird beschrieben und schriftlich mit den baurechtlichen Anforderungen abgeglichen
• Falls nötig werden Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen definiert
• Das Brandverhalten der tragenden Bauteile, Feuerwehr- und Rettungswege werden beschrieben und zeichnerisch dargestellt und die Einhaltung der Schutzziele erklärt
Status
• Schallschutznachweis (innen) gem. DIN 4109 Luft- und Trittschalldammung in Gebäuden
• Die genehmigte Planung wird mit den gültigen Anforderungen an den baulichen Schallschutz abgeglichen, wobei alle Bauteile, Maßnahmen und Details der Konstruktion beschrieben werden. Üblicherweise werden exemplarisch Materialvorschläge gegeben
• Das Erfüllen der Anforderungen und die Eignung der baulichen Maßmahmen wird rechnerisch nachgewiesen und so der Schallschutznachweis gem. DIN 4109 erbracht
Status
• Detailliertes Leistungsverzeichnis je Gewerk
• Mithilfe der Ausführungsplanung stellt dein:e Architekt:in die benötigten Mengen und Leistungen der einzelnen Gewerke zusammen und bildet so die einzelnen Leistungsverzeichnisse und -beschreibungen
Status
• Bepreistes Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen der Baufirma je benötigtes Gewerk
• Dein:e Architekt:in stellt für jeden Leistungsbereich die Vergabeunterlagen zusammen und holt damit von ausgewählten Firmen für jedes Gewerk Angebote für dich ein
• Die erhaltenen Angebote werden geprüft und Hilfestellungen bei der Auftragserteilung gegeben
Status
• Fertiggestelltes, im Bau überwachtes und abgenommenes Objekt
• Entlang der Bauausführung koordiniert dein:e Architekt:in die beteiligten Experten und überwacht den Baufortschritt und Zeitplan, die Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Einhaltung der genehmigten Pläne. Idealerweise werden feste Termine für Abnahmen der einzelnen Projektabschnitte vereinbart
• Etwaige Mängel, deren Entfernung und sämtliche Gewährleistungsfristen werden überprüft und festgehalten
• Abschließend nimmt dein:e Architekt:in die Abnahme vor und übergibt dir dein fertiggestelltes Objekt
Status
• Detailliertes Abnahmeprotokoll
• Bei einem Ortstermin werden die statischen Bauteile sowie die Einhaltung aller Bauvorschriften in rechtlicher und technischer Hinsicht geprüft und abgenommen