Projektübersicht

Energetische Sanierung

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  • Individueller Sanierungsfahrplan

    Offen

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    Energieberater/in
    Empfohlen

    Individueller Sanierungsfahrplan

    Status

    Verantwortlicher

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    Energieberater/in
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    Beschreibung

    Der iSFP ist ein Beratungsinstrument und präsentiert Eigentümern die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit: Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten Eigentümer einen einfachen Überblick zum Ausgangszustand ihres Hauses und wie eine schrittweise Verbesserung bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich ist. 

    Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent! Das gilt allerdings nicht beim Heizungstausch.

    Vorraussetzung für Leistung

    Durchführung der Leistung

    1. Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme
    2. Energetische Bilanzierung des Istzustandes --> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) --> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten --> Darstellung in Farbklassen
    3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
    4. Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
    5. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
    6. Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
    7. Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

    Hinweis

    Beispiel-Dokument

1
  • Maßnahme Gebaudehülle

    Offen

    Partner name

    Energieberater/in
    Optional

    Maßnahme Gebaudehülle

    Status

    Verantwortlicher

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    Energieberater/in
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    Beschreibung

    BAFA Antrag zur Förderung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

    Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

    Vorraussetzung für Leistung

    Durchführung der Leistung

    1. Nachweis Genehmigungs- und Förderfähigkeit
    2. Berechnungen BAFA Fördermittel
    3. Erstellung der BAFA Anträge für die dementsprechenden Fördermittel (BzA)

    Hinweis

    Gefördert werden:

    Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; 

    Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; 

    Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

    Erhörter Förderbetrag von 5 % möglich - Voraussetzung individueller Sanierungsfahrplan (iFPS)

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3
  • Maßnahme Anlagentechnik

    Offen

    Partner name

    Energieberater/in
    Optional

    Maßnahme Anlagentechnik

    Status

    Verantwortlicher

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    Energieberater/in
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    Beschreibung

    BAFA Antrag zur Förderung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

    Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

    Vorraussetzung für Leistung

    Durchführung der Leistung

    1. Nachweis Genehmigungs- und Förderfähigkeit
    2. Berechnungen BAFA Fördermittel
    3. Erstellung der BAFA Anträge für die dementsprechenden Fördermittel (BzA)

    Hinweis

    Gefördert werden:

    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung;

    Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

    Erhörter Förderbetrag von 5 % möglich - Voraussetzung individueller Sanierungsfahrplan (iFPS)

    Beispiel-Dokument

4
  • Maßnahme Heizungsoptimierung

    Offen

    Partner name

    Energieberater/in
    Optional

    Maßnahme Heizungsoptimierung

    Status

    Verantwortlicher

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    Energieberater/in
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    Beschreibung

    BAFA Antrag zur Förderung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

    Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.

    Vorraussetzung für Leistung

    Durchführung der Leistung

    1. Nachweis Genehmigungs- und Förderfähigkeit
    2. Berechnungen BAFA Fördermittel
    3. Erstellung der BAFA Anträge für die dementsprechenden Fördermittel (BzA)

    Hinweis

    Gefördert werden:

    der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve

    der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung

    Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien

    im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe

    die Dämmung von Rohrleitungen

    der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)

    die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

    Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

    Erhörter Förderbetrag von 5 % möglich - Voraussetzung individueller Sanierungsfahrplan (iFPS)

    Beispiel-Dokument

2
  • Maßnahme Wärmeerzeugung

    Offen

    Partner name

    Energieberater/in
    Optional

    Maßnahme Wärmeerzeugung

    Status

    Verantwortlicher

    Partner name
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    Beschreibung

    BAFA Antrag zur Förderung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.

    Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

    Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

    • Solarthermieanlagen mit 25 %
    • Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
    • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
    • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %
    • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %

    Vorraussetzung für Leistung

    Durchführung der Leistung

    1. Nachweis Genehmigungs- und Förderfähigkeit
    2. Berechnungen BAFA Fördermittel
    3. Erstellung der BAFA Anträge für die dementsprechenden Fördermittel (BzA)

    Hinweis

    Gefördert werden:

    Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen , Wärmepumpen, Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride), Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz, Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

    Biomasse: zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. 

    Wärmepumpen zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

    Beispiel-Dokument

  • Energetische Sanierung geplant