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Schallschutznachweis nach DIN 4109

Spitzen
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Der Schallschutznachweis ist Bestandteil eines jeden Baugenehmigungsverfahrens. Das Dokument regelt die Grenzwerte als Mindestschallschutz gegen Außenlärm, wie z.B. Straßenverkehr, sowie den Trittschallschutz und den Luftschallschutz. Wir erklären dir die wichtigsten Punkte zum Schallschutznachweis nach DIN 4109.

Schallschutz ist von großer Bedeutung

Mit dem baulichen Schallschutz steht und fällt die Qualität eines Bauvorhabens. Denn während man die Tragfähigkeit eines Gebäudes, den Brand- und Wärmeschutz als gegeben hinnimmt, bist du mit den Geräuschen in deiner Wohnung täglich konfrontiert. Nicht ausreichender Schallschutz wird als störend empfunden und ist häufig Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Umso wichtiger ist es, Umgebungsgeräusche von draußen oder aus der Nachbarwohnung so gut wie möglich zu dämmen.

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 unterscheidet unterschiedliche Störfaktoren nach ihren Quellen:

  • Schutz gegen Außenlärm (Straßenlärm, Nachbarn, Gewerbebetriebe)
  • Luftschallschutz (Schallabsorption in Räumen und Treppenhäusern)
  • Trittschallschutz (Bodenbeläge, Wohnungstrenndecken)
  • Gebäudetechnische Anlagen (Wasserversorgung, Abwasseranlage)

Schallschutznachweis nach DIN 4109: Das ist der aktuelle Stand

Der bauliche Schallschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Die erste Norm, die die Maximalwerte von Schall erstmals festlegte, ist das Normblatt DIN 4110, erschienen 1938. Eine erste Fassung des auch heute maßgeblichen Normblattes DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde 1944 veröffentlicht und immer wieder ergänzt. Im Zuge der europäischen Angleichung von Bauvorschriften nach der Norm EN 12354 wurde auch die Schallschutzverordnung DIN 4109 aktualisiert. Um so zu bestimmen, um wie viel dB ein Schall gedämmt werden kann, werden in der aktualisierten Verordnung viele Schalldämm-Maße nicht mehr aus einer Tabelle übernommen, sondern über logarithmische Zusammenhänge berechnet. Insgesamt wurden viele Werte konkretisiert, neue Berechnungen für verschiedene Materialien eingeführt und für den Nachweis insgesamt die Anforderungen an Außenlärmschutz sowie Trittschallschutz verschärft.

Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zum Schallschutz ist in der Musterbauordnung MBO §15 festgeschrieben. Hiernach müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schall- und Erschütterungsschutz haben besitzen. Die Einhaltung dieser schallschutztechnischen Anforderungen ist nach §66 der Musterbauordnung nachzuweisen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (LINK) (DIBT) gibt jährlich die Muster-Verwaltungsvorschrift Technischer Baubestimmungen (kurz: MVV ZB) heraus, in der die genauen technischen Bauanforderungen festgehalten sind. Diese Mindestanforderungen sind nach DIN 4109-1 bindend.

Das steht im Schallschutznachweis nach DIN 4109

Die Mindestanforderungen an Schallschutz sind in der Verordnung nach DIN 4109 festgeschrieben und dürfen nicht unterschritten werden. Bei Neubauten werden in der Regel schon zusätzliche Maßnahmen für Schallschutz und Schalldämmung eingeplant, die dem heutigen Wohnkomfort entsprechen und im Beiblatt 2 zu DIN 4109 festgehalten sind.

Schon in der ersten Planungsphase eines Gebäudes muss auf den Schallschutz Acht gegeben werden. Trennelemente wie Wände, Raumteiler oder Fenster müssen so konstruiert und eingebaut werden, dass sie den entstehenden Schall und Lärm in einem Raum absorbieren und nicht in den Nebenraum weiterleiten. Dazu müssen auch die schalltechnischen Eigenschaften unterschiedlicher Baumaterialien wie Beton, Glas oder Holz berücksichtigt werden.

Ein Schallschutznachweis hat genaue Vorgaben und besteht aus drei Elementen. Zunächst werden alle Anforderungen an den baulichen Schallschutz für das jeweilige Bauvorhaben aufgelistet. Die verwendeten Bauteile werden mit Hinblick auf ihre schalltechnischen Eigenschaften genau beschrieben. Aus den Konstruktionsdetails soll dann hervorgehen, wie genau der Schallschutz eingehalten wird. Das gilt auch für alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz vor Lärm aus gebäudetechnischen Anlagen, wie z.B. Heizungsanlagen, Aufzügen, Wasserinstallationen oder Klimatechnik.

Sind alle baulichen Maßnahmen zum Schallschutz aufgelistet, muss anschließend rechnerisch nachgewiesen werden, dass diese auch die Anforderungen nach DIN 4109 erfüllen. Als Grundlage für Ausschreibungen werden in der Regel auch schon exemplarische Materialvorschläge für die Baukonstruktionen gegeben.

Wann brauche ich einen Schallschutznachweis?

Für welche Gebäude ein Schallschutznachweis erstellt werden muss, ist in den Anforderungen nach DIN 4109-1 festgeschrieben. Insbesondere Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und andere Herbergen müssen den Anforderungen für eine Baugenehmigung gerecht werden.

Sobald ein Gebäude neu geplant wird oder bestehende Gebäude umgebaut oder saniert werden und die schallschutztechnischen Konstruktionen im Rahmen dieser Sanierung verändert oder behandelt werden, muss ein neuer Schallschutzausweis erstellt werden. In der Regel wird der Schallschutznachweis im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) erstellt.

In der Regel muss auch bei bestehenden Gebäuden der Schallschutz nach DIN 4109 eingehalten werden, soweit es sich dabei um ein nachweispflichtiges Gebäude handelt. Auch hier sind die Materialien und Konstruktionen so zu wählen, dass die erforderlichen Schallschutzwerte eingehalten werden. Allerdings gibt es immer wieder Ausnahmen, nach denen der Schallschutz in einem Altbau nicht der aktuellen Rechtsprechung entsprechen muss. Diese Ausnahmen werden meistens erst vor Gericht entschieden. In diesen Fällen werden die geltenden Werte zum Zeitpunkt des Neubaus des Gebäudes herangezogen.

Wie viel ein Schallschutznachweis kostet, hängt stark von der Schwierigkeit und dem Umfang der Baumaßnahme ab. Grob liegt das Honorar für Architekten und Ingenieure bei etwa 5 Promille der Baukosten.

Wie wird der Schallschutz berechnet?

Wie gut ein Gebäude vor Schall geschützt ist, wird mit dem Schalldämmmaß R angegeben. Es existieren festgelegte Höchstwerte für Schall und Lärm. Je höher das Schalldämmmaß ist, desto besser ist das Gebäude vor Schall geschützt. Das Schalldämmmaß hängt von der Frequenz und dem Einfallswinkel des Schalls ab.

Um das Schalldämmmaß zu bestimmen, wird der mittlere Schalldruckpegel gemessen. Dafür werden zwei Räume mit Trennwand (Trennfläche S) konfiguriert. Im Senderraum wird eine leistungsstarke Schallquelle aufgestellt. In dem zweiten Raum, dem Empfangsraum, muss die äquivalente Absorptionsfläche durch Messung der Nachhallzeit eingerechnet werden. Die Differenz der beiden mittleren Schalldruckpegel in den jeweiligen Räumen ergibt dann das Schalldämmmaß R. Die Formel dafür lautet:

R = ∆L+ 10dB lg S/A

Tipps für den Schallschutz

Schallschutz kann nicht alle Geräusche absorbieren. Vor allem in Mehrfamilienhäusern ist man auch auf die Rücksicht der Nachbarn angewiesen. Um dennoch einen höheren Schallschutz zu gewährleisten, können einige Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel empfiehlt es sich, auf zweischalige Haustrennwände zu achten. Um Trittschallschutz zu gewährleisten, ist der Einbau von schwimmendem Estrich zwingend notwendig. Außerdem solltest du auf einen ausreichend starken Fußbodenaufbau achten, damit Rohr-Konstruktionen unter dem Boden nicht zu Schallproblemen führen und die Trittschalldämmung nicht durch diese Rohre unterbrochen wird.

Es ist aber zu beachten, dass höhere Qualitätsstandards im Schallschutz auch höhere Baukosten verursachen. Auf der anderen Seite steigert eine qualitativ hochwertige und gut geplante Schallschutzmaßnahme den Wert deiner Immobilie sowie die Miteinnahmen enorm. Im Zusammenhang mit dem Schallschutznachweis nach DIN 4109 kann auch ein Schallschutzausweis erstellt werden. Dies ist allerdings keine Pflicht.

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